ist eine Domain, die die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener zusammen mit ihren Vertrauensanwälten
entwickelt hat. Psychiatrierecht.de widmet sich speziell den Inseln von
Recht in der Psychiatrie, die seit 2009 aus dem Meer von Willkür
bzw. nicht-Recht der Zwangspsychiatrie aufgetaucht sind. Deshalb zunächst
die Gesetze, die es entsprechend gibt. Darunter Gutachten und die Umfragen
bei den Gerichten und den Chefärzten, die über die Rechtspraxis und das
schiere Unwissen der PsychiaterInnen Auskunft geben.
Das wesentliche
Gesetz und die Gesetz gewordene UN-Konvention:
-
Das Patientenverfügungsgesetz §
1901a BGB.
Der legitimatorische Vorwand aller die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie
legalisierenden Gesetze ist die angeblich "krankheitsbedingte
Einwilligungsunfähigkeit". Genau für den Zustand
einer vermeintlichen oder tatsächlichen Einwilligungsunfähigkeit
ist 2009 der §
1901a BGB nach einer ausgiebigen politischen Diskussion mit großer
Mehrheit im Bundestag verabschiedet worden. Mit Hilfe des §
1901a BGB kann insbesondere durch die speziell dafür entwickelte
PatVerfü
psychiatrischen Zwangsmaßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden.
Sie ist hilfreich selbst dann, wenn es um strafrechtlich relevante
Vorwürfe geht. Nina Hagen erklärt die PatVerfü hier.
Im §
1901a BGB steckt noch mehr drin, ein Kommentar.
-
Die
PatVerfü ist
insbesondere mit der eingebauten Vorsorgevollmacht wirksam. Wie
die Vorsorgevollmacht das Selbstbestimmungsrecht umfassend sichern
kann erklärt RA Thomas Saschenbrecker hier.
-
UN-Behindertenrechtskonvention,
insbesondere die Artikel 12 (2) und 14 (1)b
(Leider hilft sie bisher nur ideologisch bzw. rhetorisch, weil sie
insbesondere vom Gesetzgeber, aber auch von allen Gerichten schlichtweg
missachtet wird).
Wichtige
gerichtliche Entscheidungen:
-
LG Köln Urteil vom 8.2.1995, 25 O 308/92 (med. Untersuchung ohne
Zustimmung illegal, Schmerzensgeld)
- BGH
XII ZB 236/05 vom 1.2.2006 (Randnummer 27) Rezepturteil
- BVerfG
Beschlüsse 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011, 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und 2 BvR 228/12 vom 20.2.2013
(Psychiatrische Zwangsbehandlung ist seit Bestehen der BRD mit
dem GG unvereinbar, also war immer illegal)
-
LG Berlin Beschluss 88 T 97/18 vom 16.4.2020 (bestätigt die
Verbindlichkeit der PatVerfü für Gerichte, Betreuer und Ärzte)
in Verbindung mit
- Mit den BVerfG Beschlüssen 2
BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 vom 08. Juni 2021 anerkennt das
Bundesverfassungsgericht der PatVerfü den Stautus eine Jus
Cogens, Kommentar
hier. Ausführliche rechtsdogmatische Erklärung und
Herleitung zum damit höchstrichtlich bestätigten Recht auf
Krankheit befindet siehe hier
- Mit den BVerfG Beschlüssen 2
BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 vom 08. Juni 2021 anerkennt das
Bundesverfassungsgericht der PatVerfü den Stautus eine Jus
Cogens, Kommentar
hier. Ausführliche rechtsdogmatische Erklärung und
Herleitung zum damit höchstrichtlich bestätigten Recht auf
Krankheit befindet siehe hier
Gutachten:
Eine große Anzahl von Gutachten seit 2004 sind hier
gelistet.
Umfragen:
Kartell
gegen § 63 mit dem Ziel der Abschaffung des § 63 StGB.
RechtsanwältInnen
die zugestimmt haben, in einer bundesweiten Liste konsequenter Verteidiger
und Spezialanwälte in Fragen des Unterbringungs- und Betreuungsrechts
veröffentlicht zu werden.
Ideensammlung
für Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger um Zwangsbehandlung
zu verhindern.
Bündnis
gegen Folter in der Psychiatrie
Wie
auf Anwältinnen und Anwälte zugehen? Tipps und Hinweise,
wie unnötige Reibungsverluste in der Kommunikation mit Anwältinnen*
vermieden werden können.
Diese
Domain wurde von RA Thomas Saschenbrecker übernommen. Er hat die
entscheidenden Impulse für die Entstehung von Inseln des Rechts in der
Psychiatrie gegeben. Seine frühere Website ist hier
zu finden, ein Nachruf
hier.

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