ist eine Domain, die die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener zusammen mit ihren Vertrauensanwälten entwickelt
hat. Psychiatrierecht.de widmet sich speziell den Inseln von Recht in
der Psychiatrie, die seit 2009 aus dem Meer von Willkür bzw. nicht-Recht
der Zwangspsychiatrie aufgetaucht sind. Deshalb zunächst die Gesetze,
die es entsprechend gibt. Darunter Gutachten und die Umfragen bei den
Gerichten und den Chefärzten, die über die Rechtspraxis und das schiere
Unwissen der PsychiaterInnen Auskunft geben.
Das wesentliche
Gesetz und die Gesetz gewordene UN-Konvention:
-
Das Patientenverfügungsgesetz gemäß
§
1827 BGB, vor dem 1.1.2023 § 1901a
Der legitimatorische Vorwand aller die Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie
legalisierenden Gesetze ist die angeblich "krankheitsbedingte Einwilligungsunfähigkeit".
Genau für den Zustand einer vermeintlichen oder tatsächlichen
Einwilligungsunfähigkeit ist 2009 der § 1901a nach einer
ausgiebigen politischen Diskussion mit großer Mehrheit im Bundestag
verabschiedet worden, dessen Nummerierung zum 1.1.2023 in §
1827 BGB geändert wurde. Mit Hilfe des §
1827 BGB kann insbesondere durch die speziell dafür entwickelte
PatVerfü psychiatrischen
Zwangsmaßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden. Sie ist hilfreich
selbst dann, wenn es um strafrechtlich relevante Vorwürfe geht. Nina
Hagen erklärt die PatVerfü hier.
Im §
1827 BGB steckt noch mehr drin, ein Kommentar.
-
Die
PatVerfü ist
insbesondere mit der eingebauten Vorsorgevollmacht wirksam. Wie
die Vorsorgevollmacht das Selbstbestimmungsrecht umfassend sichern
kann erklärt RA Thomas Saschenbrecker hier.
-
UN-Behindertenrechtskonvention,
insbesondere die Artikel 12 (2) und 14 (1)b
(Leider hilft sie bisher nur ideologisch bzw. rhetorisch, weil sie
insbesondere vom Gesetzgeber, aber auch von allen Gerichten schlichtweg
missachtet wird).
Wichtige
gerichtliche Entscheidungen:
- LG Köln
Urteil vom 8.2.1995, 25
O 308/92 (med. Untersuchung ohne Zustimmung illegal, Schmerzensgeld)
- BGH XII
ZB 236/05 vom 1.2.2006 (Randnummer 27) Rezepturteil
- BVerfG
Beschlüsse 2
BvR 882/09 vom 23.3.2011, 2
BvR 633/11 vom 12.10.2011 und 2
BvR 228/12 vom 20.2.2013 (Psychiatrische Zwangsbehandlung ist seit
Bestehen der BRD mit dem GG unvereinbar, also war immer illegal)
- LG Berlin
Beschluss 88
T 97/18 vom 16.4.2020 (bestätigt die Verbindlichkeit der PatVerfü
für Gerichte, Betreuer und Ärzte) in Verbindung mit
- Mit den BVerfG Beschlüssen 2
BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 vom
08. Juni 2021 anerkennt das Bundesverfassungsgericht der PatVerfü den
Stautus eine Jus Cogens, Kommentar
hier. Ausführliche
rechtsdogmatische Erklärung und Herleitung zum damit höchstrichtlich
bestätigten Recht
auf Krankheit
befindet siehe
hier
Gutachten:
Eine große Anzahl von Gutachten seit 2004 sind hier
gelistet.
Umfragen:
Kartell
gegen § 63 mit dem Ziel der Abschaffung des § 63 StGB.
RechtsanwältInnen
die zugestimmt haben, in einer bundesweiten Liste konsequenter Verteidiger
und Spezialanwälte in Fragen des Unterbringungs- und Betreuungsrechts
veröffentlicht zu werden.
Ideensammlung
für Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger um Zwangsbehandlung
zu verhindern.
Bündnis
gegen Folter in der Psychiatrie
Wie
auf Anwältinnen und Anwälte zugehen? Tipps und Hinweise,
wie unnötige Reibungsverluste in der Kommunikation mit Anwältinnen*
vermieden werden können.
Diese
Domain wurde von RA Thomas Saschenbrecker übernommen. Er hat die
entscheidenden Impulse für die Entstehung von Inseln des Rechts in der
Psychiatrie gegeben. Seine frühere Website ist hier
zu finden, ein Nachruf
hier.
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